Ab welchem Zeitpunkt ist MFA für welche Nutzergruppe an der FAU verpflichtend?
Für die unterschiedlichen Nutzergruppen an der FAU findet die verpflichtende Einführung nach einer festgelegten Reihenfolge statt:
| Prio | Nutzertypen (vgl. Nutzergruppen/-typen im IdM) | MFA verpflichtend ab |
| 1 | Beschäftigte (ohne Emeriti), abgeordnete Lehrer, Wissenschaftler/in (UK) | 20.05.2026 |
| 2 | Beschäftigte, Beschäftigte (vorab), Beschäftigte (gewesen), ehrenamtlich Tätige, studentische Hilfskräfte, Lehrbeauftragte, Privatdozenten, Honorarprofessoren | 15.07.2026 |
| 3 | Promovierende, Studierende, Frühstudierende, Gaststudierende, Kooperationsstudierende, Gastdozent, Gastwissenschaftler, Praktikanten, Service-Partner, Beschäftigte externer Kunden, entsandte Personen, Nicht-Wissenschaftler/in (UK), Sonstige | 15.11.2026 |
| 4 | Alumni, Forscher-Alumni | 31.03.2027 |
MFA ist ab dem jeweiligen Stichtag für alle Nutzenden, die der jeweiligen Gruppe angehören, verpflichtend. Benötigt wird der zweite Faktor dann unter anderem für den Login im Identity Management (IdM), Virtual Private Network (VPN) und Web-Single-Sign-On (WebSSO, Shibboleth). Das bedeutet, ab diesem Tag ist ein Anmelden nur noch mit einem zweiten Faktor möglich. Richten Sie bis dahin kein MFA ein, ist ein Login bei IdM, VPN, WebSSO ab diesem Datum nicht mehr möglich.
Wenn Sie gleichzeitig Mitglied in mehreren Nutzergruppen sind, die unterschiedliche Einführungstermine haben (z. B. Studierende ab 15.11.2026 und studentische Hilfskräfte ab 15.07.2026) dann gilt für Sie der frühestmögliche Termin (im Beispiel: 15.07.2026).