Lieferung (dienstliche Nutzung): Mit welchen Lieferzeiten ist bei Software ist zu rechnen?
Lieferzeiten von dienstlicher Software
Dargestellt werden hier die Prozesse der Softwareverteilung und -bereitstellung durch das Software-Team des RRZE. Es kann darüber hinaus weitere die Verfügbarkeit beeinflussende Prozesse geben.
Frei verfügbare Software
kann bei zentral betreuten Rechnern im Softwarecenter (Windows) oder im Self Service (FAUmac) von den Benutzerinnen und Benutzer jederzeit selbst installiert werden. Ansonsten sind die IT-Beauftragten vor Ort zuständig.
Bei fachspezifischer Software, die zentral finanziert und nicht über die Softwareverteilung via MECM/SCCM bzw. das zentrale Management von Apple MacOS-geräten läuft, müssen die zuständigen IT-Beauftragten ggf. eine Freischaltung durch das Software-Team veranlassen.
Bestellung von kostenpflichtiger Software im RRZE-Kundenportal und Bereitstellungsarbeiten
Nach der Bestellung erhält die RRZE-Kontaktperson:
- den Software-Nutzungsvertrag per E-Mail zur Unterzeichnung und Rücksendung an software@fau.de
- Zugang zum Software-Download (siehe Lieferung)
Nach Erhalt und Prüfung der Vertragsdokumente werden sie vom RRZE ins Kundenportal eingepflegt, so dass Verträge jederzeit für die Vertragspartner zugänglich sind.
Wurde die Bestellung ausgelöst, wird sie vom Software-Team im Kundenportal freigegeben.
- Sollten zusätzliche Lizenzschlüssel für das bestellte Softwareprodukt benötigt werden (z.B. bei SPSS, MAXQDA) oder Einträge auf den Servern license1-4 erforderlich sein, könnte dies noch einige Zeit dauern, bis der Zugriff möglich ist.
- Auch der Download vom Download-Server
https://www.lsd.rrze.uni-erlangen.de/
ist eventuell nicht sofort möglich, da die Berechtigung noch übertragen werden muss. - Bevor personengebundene Lizenzen im Lizenzverwaltungsportal auf die Benutzerinnen und Benutzer zugewiesen werden können, gibt es eine Zeitverzögerung aufgrund der Datenübertragung. Nach der Lizenzzuweisung auf eine Person ist mit ca. zwei (2) Stunden Zeitverzug zu rechnen, bis die Lizenz (Abonnement) aktiv ist.
Die tatsächliche Nutzung der Software durch die Benutzerinnen und Benutzer ist darüber hinaus abhängig von
- den einrichtungsbezogenen IT-Prozessen bzgl. Installation der Software. RRZE-Kontaktpersonen sollten deshalb im engen Austausch mit den Systembetreibern (gem. § 5 IT-R) stehen.
- den Benutzerinnen und Benutzern und deren u.U. erforderliche Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen einer Software (z.B. elektronische Zustimmung im IdM).