Adobe Creative Cloud Pro – FAQ

Adobe Creative Cloud Alle Applikationen – Pro-Edition – EDU

Der Campusvertrag erlaubt ausschließlich die dienstliche Nutzung auf Dienstgeräten durch Beschäftigte der FAU. Die Nutzung zu außeruniversitären, privaten oder kommerziellen Zwecken und auf Privatgeräten ist untersagt. Der aktuelle Preis ist der Preisliste zu entnehmen. Studierende können Adobe-Software nur in CIP-Pools verwenden.

Die Software ist für dienstliche Einzelgeräte (Named User = NUL) und Pool-Rechner (Shared Device = SDL) geeignet. Paketinhalt und Funktionsumfang von NUL und SDL sind bis auf wenige Programmteile gleich. Acrobat Pro DC ist enthalten und darf nicht zusätzlich in einem Einzel-Setup installiert sein (gilt auch für Adobe Reader DC).

Adobe Creative Cloud Pro ist kostenpflichtig über das RRZE zu beziehen

Wenn eine Adobe-Lizenz für Adobe Creative Cloud oder für Adobe Captivate benötigt wird, dann muss diese über die für die Einrichtung verantwortliche RRZE-Kontaktperson kostenpflichtig bestellt und auf die benutzende Person zugewiesen werden. Die aktuellen Preise sind der Preisliste zu entnehmen.

In CIP-Pools können Studierende und Lehrende angebotene Adobe-Produkte kostenlos nutzen, wenn sie eine Adobe Federated ID für sich erzeugt haben (siehe Anleitung).

Hinweise zur Lizenzierung von Adobe Creative Cloud Pro

  • personengebundene Lizenzen (Abkürzung: NUL = Named User License) sind an eine Person gebunden, nicht an ein Gerät. Personen können sich damit auf verschiedenen Dienstgeräten mit ihrer Adobe Federated ID einloggen und die Software nutzen. Die Lizenzen und Programme können auf bis zu zwei Dienstgeräten genutzt werden (jedoch nicht gleichzeitig). Nach Anmeldung auf einem dritten Gerät fordert das Programm, dass mindestens ein anderes Gerät deaktiviert wird, bevor es genutzt werden kann.
  • Shared Device Lizenzen (Abkürzung: SDL; auf deutschsprachigen Adobe-Webseiten wird der Begriff Multi-User Gerätelizenzen verwendet) sind gerätebasierte Lizenzen, d.h. pro Gerät wird eine Lizenz benötigt. SDL sind vor allem für CIP-Pools, Bibliotheken, Unterrichtsräume geeignet. Benutzer:innen müssen sich an jedem Gerät mit der Adobe Federated ID anmelden. Personen, die bereits eine NUL haben, können sich auch an einem Gerät mit SDL anmelden, wobei allerdings eine SDL und zusätzlich eine NUL verwendet wird. SDL dürfen nicht auf Terminal Servern verwendet werden. Geräte mit Shared Device Lizenzen sind nicht für Home Use gestattet (keine Installation auf Privatgeräten, kein „work at home“, kein BringYourOwnDevice).

Es stehen ausführliche Anleitungen zur Verfügung

Bilder richtig verwenden an der FAU

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich gibt die FAU rechtliche Hinweise an die Hand. Weitergehende Fragen sind die an Pressestelle zu richten: presse@fau.de.

Adobe Support für Administration und Programmanwendung

Die Campusverträge beinhalten ein umfassendes Support-Paket. Fragen zu Administration & konkreten Anwenderproblemen können gestellt werden, bis hin zu Expert-Sessions, um komplexere Fragestellungen mit dem Adobe-Support-Team persönlich zu besprechen. Über eine Support-Admin-Rolle im Adobe-Portal können Power-User, Verantwortliche für interne Kundenberatung oder Kontaktpersonen mit vielen Kunden und Themen einen eigenen Zugang erhalten. Bei Bedarf bitte an software@fau.de wenden.

Häufig gestellte Fragen

A

Anmeldungsproblem Adobe. Kennung verwechselt

Was ist zu tun, wenn Sie sich aus Versehen mit Ihrer FAU-Mailadresse bei Adobe registriert haben und bei der Anmeldung immer auf die Mailadresse (private Adobe ID) und die Trialversion verwiesen werden?

Bitte löschen Sie die unabsichtlich angelegte „private Adobe ID“, dann sollte die Anmeldung mit der korrekten Kennung nach ein paar Minuten funktionieren. Das Vorgehen im Einzelnen:

  1. Im Adobe Portal mit der zu löschenden Adobe ID anmelden (https://account.adobe.com/profile)
  2. Im Adobe Portal „Profile“ klicken und anschließend den Punkt „Datenschutz“ wählen
  3. Unter dem Punkt Datenschutz kann das Adobe Konto nun am Ende der Seite gelöscht werden
  4. Den angezeigten Schritten folgen
  5. Sollte alles erfolgreich durchgelaufen sein, erfolgt die Löschbestätigung per Mail

Fragen bitte an software@fau.de senden.

B

Bildrechte, Stock-Medien: Was ist bei der Verwendung von Bildern an der FAU zu beachten? (Beschäftigte)

Bilder richtig verwenden an der FAU

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich gibt die FAU rechtliche Hinweise an die Hand. Weitergehende Fragen sind an die Pressestelle zu richten: presse@fau.de.

Weiterführende Informationen siehe FAQ: Stock: Wie komme ich an Adobe Stock-Medien heran und was ist zu beachten? (Beschäftigte)

F

Firefly: Ich möchte Firefly benutzen, wie funktioniert das?

Aktuell ist der Inhaltsurhebernachweis für Produktionen von Adobe Firefly eine Funktion in der Beta-Phase. So lange kein ausreichend deutlicher Inhaltsurhebernachweis jedem Ergebnis beigefügt werden kann, ist es nicht erlaubt, Ergebnisse zu veröffentlichen.

Firefly ist ein neues Angebot von Adobe, das nicht im Rahmenvertrag geregelt ist. Es gelten dementsprechend alle von Adobe aufgeführten Bedingungen, wie sie vor der Nutzung angezeigt werden und bestätigt werden müssen.

Es empfiehlt sich, die Dokumentation von Firefly zu lesen, um optimale Ergebnisse für den beabsichtigten Zweck zu erzielen.

Wegen der fehlenden Inhaltsurhebernachweise kann Firefly nur für interne Testzwecke benutzt werden.

Firefly kann auf zwei Wegen benutzt werden

  1. Kostenlose Version mit einem Basis-Credit-Volumen. Die Credits sind ein freiwilliges Angebot von Adobe, das jederzeit geändert werden oder entfallen kann.
  2. Im kostenpflichtigen Creative Cloud-Abo, das über das RRZE bezogen werden kann, sind derzeit die Credits unbeschränkt.

Förderung der Transparenz in der KI

Adobe setzt sich für die Förderung der Transparenz von Inhalten ein, die mit KI-Tools wie Adobe Firefly erstellt wurden. Wenn Inhalte heruntergeladen werden, die mit Adobe Firefly generiert wurden, gilt:

  • Inhaltsurhebernachweise werden hinzugefügt, um zu kennzeichnen, dass das Bild mit KI generiert wurde.
  • In den Inhaltsurhebernachweisen ist ein Hinweis enthalten, wenn für dein Werk ein Referenzbild genutzt wurde.

Mehr zu Inhaltsurhebernachweisen: https://helpx.adobe.com/firefly/faq.html#about-firefly.

Aktuell ist der Inhaltsurhebernachweis für Produktionen von Adobe Firefly eine Funktion in der Beta-Phase. So lange kein ausreichend deutlicher Inhaltsurhebernachweis jedem Ergebnis beigefügt werden kann, ist es nicht erlaubt, Ergebnisse zu veröffentlichen.

I

InDesign: Kann ich im Rahmen der Adobe Acrobat-Campuslizenz die Applikation InDesign nutzen? (Beschäftigte)

Nein, der Adobe Acrobat-Campusvertrag beinhaltet nur die eine Anwendung.

Adobe InDesign ist Bestandteil des großen Programmpakets „Adobe Creative Cloud Pro“. Der aktuelle Preis ist der Preisliste zu entnehmen.

 

P

Premiere: Wie kann ich Adobe Premiere für Videoschnitt und Bearbeitung nutzen? (Beschäftigte)

Adobe Premiere Pro ist Bestandteil des großen Programmpakets „Adobe Creative Cloud Pro“. Der aktuelle Preis ist der Preisliste zu entnehmen.

S

Stock: Wie komme ich an Adobe Stock-Medien heran und was ist zu beachten? (Beschäftigte)

Die FAU hat Creative Cloud Pro lizenziert – dabei handelt es sich um die Creative Cloud Enterprise for Higher Education zuzüglich einer Flatrate für über 230 Millionen Standard-Assets aus Adobe Stock. Außerdem sind die Substance 3D-Produkte übernommen worden.

Allgemeine Hinweise

  • Die Medien-Lizenzierung ist einfach – solange die FAU Teilnehmerin im Rahmenvertrag ist und selbst danach, wenn die Medien nicht verändert werden.
  • Ganz gleich, welches Medium angeklickt wird, es passiert erst einmal nichts, da kein „zentrales Zahlungsmittel“ hinterlegt ist. Eine Einrichtung kann aber bei Bedarf auf eigene Kreditkarte kaufen.
  • Heben Sie die Lizenzbescheinigung, die bei jeder Lizenzierung angezeigt wird, solange auf, wie das Medium (und die damit erzeugten Projekte) verwendet wird. Es gibt keine andere oder weitere zentrale Archivierung auf FAU-/RRZE-Seite und im Lizenz-Portal ist nicht dokumentiert, welche Medien an der FAU lizenziert sind. – Lesen Sie die Lizenzbescheinigung sorgfältig, damit Sie die erlaubte Verwendung kennen.
  • Die Medien dürfen nur für Zwecke der FAU = Verwaltung, Bildung & Forschung = nichtkommerziell verwendet werden. Die Verwendung z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Industrieprojekten oder jegliche möglicherweise kommerziellen Sachverhalte ist nicht erlaubt und Grenzbereiche sollten sehr genau geprüft werden.

Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an software@fau.de.

Bilder richtig verwenden an der FAU

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich gibt die FAU rechtliche Hinweise an die Hand. Weitergehende Fragen sind an die Pressestelle zu richten: presse@fau.de.

Überblick Adobe Stock for Education

https://express.adobe.com/page/M3KrEsKY1k4hC/ (inkl. Video mit rechtlichen Erklärungen zur Fotolizenzierung)

Wenn man nur die Stock-Bilder sehen will, die im Abo inklusive sind, hilft diese Einstellung:

  • Stock – Anzeige nur im Abo enthaltener Inhalte
    > Suche starten (beliebiges Stichwort), dann im Menü links „Standardinhalte“ anklicken

Überblick Adobe Substance 3D Collection

https://express.adobe.com/page/YeoIRK44U4ziA/

Anmeldungsproblem Adobe. Kennung verwechselt
Was ist zu tun, wenn Sie sich aus Versehen mit Ihrer FAU-Mailadresse bei Adobe registriert haben und bei der Anmeldung immer auf die Mailadresse (private Adobe ID) und die Trialversion verwiesen werden? Bitte löschen Sie die unabsichtlich angelegte „private Adobe ID“, dann sollte die Anmeldung mit der korrekten Kennung nach ein paar Minuten funktionieren. Das Vorgehen im Einzelnen: Im Adobe Portal mit der zu löschenden Adobe ID anmelden (https://account.adobe.com/profile) Im Adobe Portal „Profile“ klicken und anschließend den Punkt „Datenschutz“ wählen Unter dem Punkt Datenschutz kann das Adobe Konto nun am Ende der Seite gelöscht werden Den angezeigten Schritten folgen Sollte alles erfolgreich durchgelaufen sein, erfolgt die Löschbestätigung per Mail Fragen bitte an software@fau.de senden.
Bildrechte, Stock-Medien: Was ist bei der Verwendung von Bildern an der FAU zu beachten? (Beschäftigte)
Bilder richtig verwenden an der FAU Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich gibt die FAU rechtliche Hinweise an die Hand. Weitergehende Fragen sind an die Pressestelle zu richten: presse@fau.de. Weiterführende Informationen siehe FAQ: Stock: Wie komme ich an Adobe Stock-Medien heran und was ist zu beachten? (Beschäftigte)
Firefly: Ich möchte Firefly benutzen, wie funktioniert das?
Aktuell ist der Inhaltsurhebernachweis für Produktionen von Adobe Firefly eine Funktion in der Beta-Phase. So lange kein ausreichend deutlicher Inhaltsurhebernachweis jedem Ergebnis beigefügt werden kann, ist es nicht erlaubt, Ergebnisse zu veröffentlichen. Firefly ist ein neues Angebot von Adobe, das nicht im Rahmenvertrag geregelt ist. Es gelten dementsprechend alle von Adobe aufgeführten Bedingungen, wie sie vor der Nutzung angezeigt werden und bestätigt werden müssen. Es empfiehlt sich, die Dokumentation von Firefly zu lesen, um optimale Ergebnisse für den beabsichtigten Zweck zu erzielen. Wegen der fehlenden Inhaltsurhebernachweise kann Firefly nur für interne Testzwecke benutzt werden. Firefly kann auf zwei Wegen benutzt werden Kostenlose Version mit einem Basis-Credit-Volumen. Die Credits sind ein freiwilliges Angebot von Adobe, das jederzeit geändert werden oder entfallen kann. Im kostenpflichtigen Creative Cloud-Abo, das über das RRZE bezogen werden kann, sind derzeit die Credits unbeschränkt. Förderung der Transparenz in der KI Adobe setzt sich für die Förderung der Transparenz von Inhalten ein, die mit KI-Tools wie Adobe Firefly erstellt wurden. Wenn Inhalte heruntergeladen werden, die mit Adobe Firefly generiert wurden, gilt: Inhaltsurhebernachweise werden hinzugefügt, um zu kennzeichnen, dass das Bild mit KI generiert wurde. In den Inhaltsurhebernachweisen ist ein Hinweis enthalten, wenn für dein Werk ein Referenzbild genutzt wurde. Mehr zu Inhaltsurhebernachweisen: https://helpx.adobe.com/firefly/faq.html#about-firefly. Aktuell ist der Inhaltsurhebernachweis für Produktionen von Adobe Firefly eine Funktion in der Beta-Phase. So lange kein ausreichend deutlicher Inhaltsurhebernachweis jedem Ergebnis beigefügt werden kann, ist es nicht erlaubt, Ergebnisse zu veröffentlichen.
InDesign: Kann ich im Rahmen der Adobe Acrobat-Campuslizenz die Applikation InDesign nutzen? (Beschäftigte)
Nein, der Adobe Acrobat-Campusvertrag beinhaltet nur die eine Anwendung. Adobe InDesign ist Bestandteil des großen Programmpakets „Adobe Creative Cloud Pro“. Der aktuelle Preis ist der Preisliste zu entnehmen.  
Premiere: Wie kann ich Adobe Premiere für Videoschnitt und Bearbeitung nutzen? (Beschäftigte)
Adobe Premiere Pro ist Bestandteil des großen Programmpakets „Adobe Creative Cloud Pro“. Der aktuelle Preis ist der Preisliste zu entnehmen.
Stock: Wie komme ich an Adobe Stock-Medien heran und was ist zu beachten? (Beschäftigte)
Die FAU hat Creative Cloud Pro lizenziert – dabei handelt es sich um die Creative Cloud Enterprise for Higher Education zuzüglich einer Flatrate für über 230 Millionen Standard-Assets aus Adobe Stock. Außerdem sind die Substance 3D-Produkte übernommen worden. Allgemeine Hinweise Die Medien-Lizenzierung ist einfach – solange die FAU Teilnehmerin im Rahmenvertrag ist und selbst danach, wenn die Medien nicht verändert werden. Ganz gleich, welches Medium angeklickt wird, es passiert erst einmal nichts, da kein „zentrales Zahlungsmittel“ hinterlegt ist. Eine Einrichtung kann aber bei Bedarf auf eigene Kreditkarte kaufen. Heben Sie die Lizenzbescheinigung, die bei jeder Lizenzierung angezeigt wird, solange auf, wie das Medium (und die damit erzeugten Projekte) verwendet wird. Es gibt keine andere oder weitere zentrale Archivierung auf FAU-/RRZE-Seite und im Lizenz-Portal ist nicht dokumentiert, welche Medien an der FAU lizenziert sind. – Lesen Sie die Lizenzbescheinigung sorgfältig, damit Sie die erlaubte Verwendung kennen. Die Medien dürfen nur für Zwecke der FAU = Verwaltung, Bildung & Forschung = nichtkommerziell verwendet werden. Die Verwendung z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten oder Industrieprojekten oder jegliche möglicherweise kommerziellen Sachverhalte ist nicht erlaubt und Grenzbereiche sollten sehr genau geprüft werden. Bei Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an software@fau.de. Bilder richtig verwenden an der FAU Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich gibt die FAU rechtliche Hinweise an die Hand. Weitergehende Fragen sind an die Pressestelle zu richten: presse@fau.de. Überblick Adobe Stock for Education https://express.adobe.com/page/M3KrEsKY1k4hC/ (inkl. Video mit rechtlichen Erklärungen zur Fotolizenzierung) Wenn man nur die Stock-Bilder sehen will, die im Abo inklusive sind, hilft diese Einstellung: Stock – Anzeige nur im Abo enthaltener Inhalte > Suche starten (beliebiges Stichwort), dann im Menü links „Standardinhalte“ anklicken Überblick Adobe Substance 3D Collection https://express.adobe.com/page/YeoIRK44U4ziA/

Die Frage, die Sie sich gestellt haben, war nicht dabei?

Wir wollen Ihnen die bestmögliche Anleitung zur Verfügung stellen. Gibt es also auf dieser Seite Stellen, die Sie verbesserungsfähig finden oder zu denen Sie Rückfragen haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mittels Ihrer Hochschul-E-Mailadresse an rrze-zentrale@fau.de. Geben Sie an, bei welchem Punkt der Anleitung Probleme auftreten. Screenshots sind hilfreich, um Ihr Problem schneller erkennen und lösen zu können.

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